Überfahrplatte
Auswahl Mehrwertsteuer
Preisangabe
Kosten | Einheit |
---|---|
5,00 | €/KT |
Fragen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle Mietgeschäfte erfolgen auf der Grundlage unserer AGB Mieten. Sie können hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen.
Privatpersonen orientieren sich in der Regel an Bruttopreisen, die Mehrwertsteuer enthalten und damit höher sind als Nettopreis, die sich zuzüglich der Mehrwertsteuer verstehen und für Unternehmen relevant sind.
Die Angaben zu den Mietpreisen beziehen sich immer auf einen Tag, bei entsprechender Mietdauer (einen Tag, eine Woche oder einen Monat). Je länger die Mietdauer, desto niedriger ist der Tagespreis. Ein Miettag entspricht maximal 8 Betriebsstunden einer Baumaschine.
Der Mietpreis enthält die fachgerechte Einweisung durch einen BNS-Mitarbeiter. Die Übergabe der Geräte und Maschinen in einer unserer Mietstationen ist während unserer Öffnungszeiten selbstverständlich auch inklusive.
Der Preis für die Versicherung bezieht sich auf einen Kalendertag. Es handelt sich um eine so genannte Maschinenbruchversicherung.
Die Maschinenbruchversicherung beinhaltet nicht das Haftpflichtrisiko und keine Glas-, Reifen- und Antriebskettenschäden.
Ja, die Maschinenbruchversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000 € zuzüglich der derzeitigen gültigen Mehrwertsteuer. Für Mobilbagger von 10 t - 16 t gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 € zuzüglich der derzeitigen gültigen Mehrwertsteuer.
Im Zweifelsfall sollten Sie den Betrieb des Gerätes einstellen und uns über den Schadensfall informieren. Möglicherweise können wir Sie über den Fortbetrieb beraten oder weitere Handlungsanweisungen geben. Der Reparaturservice erfolgt in der Regel vor Ort durch einen Werkstattwagen.